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   RG, 28.09.1911 - Rep. VI. 407/10   

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https://dejure.org/1911,191
RG, 28.09.1911 - Rep. VI. 407/10 (https://dejure.org/1911,191)
RG, Entscheidung vom 28.09.1911 - Rep. VI. 407/10 (https://dejure.org/1911,191)
RG, Entscheidung vom 28. September 1911 - Rep. VI. 407/10 (https://dejure.org/1911,191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann liegt ein widerrechtlicher Eingriff in den Gewerbebetrieb eines anderen als in ein sonstiges Recht nach § 823 Abs. 1 BGB. vor? 2. Sind die Kaiserl. Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Oktober 1901 (RGBl. S. 380) und § 367 Nr. 3 StGB. für den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Das Reichsgericht hat diese Auffassung aufrechterhalten (RGZ 43, 396; 77, 217 [222]; 115, 84).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Der gegenteiligen Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 77, 217; JW 1927, 2423) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55

    Arzneimittelverkauf in Drogerien

    Der gegenteiligen Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 77, 217; JW 1927, 2423) konnte sich der Senat nicht anschließen.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Der Senat hat diese Folgerung unter Ablehnung der von der Revision erwähnten gegenteiligen Auffassung des Reichsgerichtes (RGZ 77, 217) für Verstöße gegen die Arzneimittelverordnung gezogen, weil diese, Verordnung in erster Linie gesundheitspolitischen und nicht gewerbepolizeilichen Zwecken dient.
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